A U S S C H R E I B U N G
Frühjahrsregatta Werbellinsee 2004
für Jollen und Jollenkreuzer
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Veranstalter: | SV Stahl Finow e.V., Abteilung Segeln |
| Revier: | Werbellinsee, Eichhorst, Ortsteil Wildau |
| Termin: | 12.06.2004 |
| Klassen: | Jollen und Jollenkreuzer nach Yardstickwertung |
| Zeitplan: | |
| 08.30 Uhr | Anmeldung,Zahlung des Startgeldes und Unterschrift für
Haftungsausschluß !!! (gesamte Crew) ,bei minderjährigen
eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten
Ohne Unterschrift keine Startberechtigung) |
| 09.30 Uhr | Steuermannsberatung |
| 11.00 Uhr | Start |
| 16.30 Uhr | Siegerehrung bei Kaffee und Kuchen (Kuchen bitte mitbringen) |
| Meldegeld: | 4,--EURO |
| Meldestelle: |
B. Josek, 16230 Britz, Hans-Ammon-Str.1
oder am Aushang des Bootshauses vom SV Stahl Finow, Abteilung
Segeln am Werbellinsee oder
e-mail: vorstand@stahl-finow-segeln.de |
| Wertung: | DSV-Yaedstick, Zeit/Zeit-System |
| Regeln: | WR Ausgabe 2001-2004 und Ordungsvorschriften des DSV
Segelanweisung des Revier Werbellinsee
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| Haftung: |
"Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel"
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung
und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder auf Grund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung
oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder
im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten
des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter -
Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-,
oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich
sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften
der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt." |
| Preise: | Urkunden für das erste Drittel der gemeldeten Boote |
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SV Stahl Finow e.V.,
Abteilung Segeln |
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