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Veranstalter: | SV Stahl Finow e.V., Abteilung Segeln |
| Revier: | Werbellinsee, Eichhorst, Ortsteil Wildau |
| Klassen: | Klasse 1 - Serienkielboote,
die in DSV- Yardstickliste eingetragen sind und von Yardstick-Revierkommission für diese Klasse bestätigt werden
Klasse 2 - Übrige Kielboote
(Es können alle Kielboote gemeldet werden. Die Ersteinstufung erfolgt nach der Anmeldung durch die Revierkommission.)
Starter des 1. Laufes haben im 2. Lauf des Jahres die gleiche Yardstickzahl. |
| Zeitplan: | |
| 08.00 Uhr | Anmeldung,Zahlung des Startgeldes und Unterschrift für
Haftungsausschluß !!! (gesamte Crew), bei minderjährigen eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten (Ohne Unterschrift keine Startberechtigung). |
| 08.20 Uhr | Beratung der Yardstick- Revierkommission |
| 08.45 Uhr | Steuermannsberatung |
| 10.30 Uhr | Start geplante Wettfahrtdauer: 4 Stunden |
| 16.30 Uhr | Wettfahrtschluss |
| 19.00 Uhr | Siegerehrung
anschließend Klönabend |
| Meldegeld: | 12,--EURO bis 08.20 Uhr des Wettfahrttages; 15,--EURO danach |
| Meldestelle: | Olaf Hertel
Neptunring 2
16321 Bernau
Tel.+Fax 03338/38308 (privat)
oder am Aushang des Bootshauses vom SV Stahl Finow, Abteilung
Segeln am Werbellinsee oder
e-mail: yardstick@stahl-finow-segeln.de |
| Wertung: | |
| 1. | 2. Lauf: |
| 1.1 | Gesegelte Zeit (klassenübergreifend in gemeinsamer Wertung) |
| 1.2 | DSV-Yardstick, "Zeit/Zeit-System" für Klasse 1 |
| 1.3 | DSV-Yardstick, "Zeit/Zeit-System" für Klasse 2 mit
Yardstickzahlen, die von der DSV-Liste erheblich abweichen
können und für das nächste Jahr nach ersegelten Ergebnissen
verändert werden (sogenanntes "Golf- Handicap") |
| 2. | Gesamtwertung: |
| | Zusammenfassung vom 1. und 2. Lauf 2004 jeweils in Wertung
1.2 und 1.3 nach "low point system"
Bei Punktgleichheit entscheidet der jeweils beste Lauf, falls
auch die Plazierungen der Läufe gleich sind, entscheidet der
2. Lauf.
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| Haftung, Regeln: |
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
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| Preise: | |
| 1. | 2. Lauf: |
| 1.1 | Wanderpreis für das schnellste Boot nach gesegelter Zeit |
| 1.2 | Kleine Sachpreise für die ersten drei |
| 1.3 | Kleine Sachpreise für den ersten |
| 2. | Gesamtwertung |
| 2.1 | Klasse 1: Wanderpreis für das schnellste Boot nach
berechneter Zeit |
| 2.2 | Klasse 2: Wanderpreis für die größte Verbesserung |
| Preise, die nicht persönlich von einem Besatzungsmitglied des Bootes, das den
Preis errungen hat, bei der Siegerehrung entgegengenommen werden, fallen in das
Eigentum des Veranstalters zurück (ausgenommen Wanderpreise). |
| Vermessung: | Mit der Meldung sind die für die Kontrolle des Yardstick-
Grundstandards erforderlichen Daten (Werftunterlagen,
Klassenvorschriften, Messbriefe usw.) bereitzuhalten.
Die Beantragung einer Vergütung für das Segeln ohne Spinnaker muss bis spätestens 96 Stunden vor dem Start bei der Meldestelle vorliegen (In Klasse 2 keine Vergütung für Segeln ohne Spinnaker). |
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SV Stahl Finow e.V.,
Abteilung Segeln |