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Veranstalter: | SV Stahl Finow e.V., Abteilung Segeln |
| Revier: | Werbellinsee, Eichhorst, Ortsteil Wildau |
| Klassen: | Klasse 1 - Serienkielboote,
die in DSV- Yardstickliste eingetragen sind und von Yardstick-Revierkommission für diese Klasse bestätigt werden
Klasse 2 - Übrige Kielboote
(Es können alle Kielboote gemeldet werden. Die Ersteinstufung erfolgt nach der Anmeldung durch die Revierkommission.)
Starter des 1. Laufes haben im 2. Lauf des Jahres die gleiche Yardstickzahl. |
| Zeitplan: | |
| 08.00 Uhr | Anmeldung,Zahlung des Startgeldes und Unterschrift für
Haftungsausschluß !!! (gesamte Crew) ,bei minderjährigen
eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten
Ohne Unterschrift keine Startberechtigung) |
| 08.15 Uhr | Beratung der Yardstick- Revierkommission |
| 08.45 Uhr | Steuermannsberatung |
| 10.30 Uhr | Start
(Känguruhstart)
geplante Wettfahrtdauer: 4 Stunden |
| 16.30 Uhr | Wettfahrtschluss |
| 19.00 Uhr | Siegerehrung
anschließend Klönabend mit musikalischer Unterhaltung und
Kesselgulasch-Angebot gegen geringes Entgeld. |
| Meldegeld: | 12,--EURO |
| Meldestelle: | Olaf Hertel
Neptunring 2
16321 Bernau
Tel.+Fax 03338/38308 (privat)
oder am Aushang des Bootshauses vom SV Stahl Finow, Abteilung
Segeln am Werbellinsee oder
e-mail: yardstick@stahl-finow-segeln.de |
| Wertung: | |
| 1. | 1. Lauf: |
| 1.1 | Gesegelte Zeit (klassenübergreifend in gemeinsamer Wertung) |
| 1.2 | DSV-Yardstick, "Zeit/Zeit-System" für Klasse 1 |
| 1.3 | DSV-Yardstick, "Zeit/Zeit-System" für Klasse 2 mit
Yardstickzahlen, die von der DSV-Liste erheblich abweichen
können und für das nächste Jahr nach ersegelten Ergebnissen
verändert werden (sogenanntes "Golf- Handicap") |
| 2. | Gesamtwertung: |
| | Zusammenfassung vom 1. und 2. Lauf 2004 jeweils in Wertung
1.2 und 1.3 nach "low point system"
Bei Punktgleichheit entscheidet der jeweils beste Lauf, falls
auch die Plazierungen der Läufe gleich sind, entscheidet der
2. Lauf.
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| Regeln: | Aktuelle Organisationsvorschriften und Wettfahrtregeln des DSV.
Sowie die Segelanweisung des Revier Werbellinsee |
| Haftung: |
"Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel"
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung
und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder auf Grund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung
oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder
im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten
des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter -
Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-,
oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich
sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften
der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt." |
| Preise: | |
| 1. | 1. Lauf: |
| 1.1 | Wanderpreis für das schnellste Boot nach gesegelter Zeit |
| 1.2 | Kleine Sachpreise für die ersten drei und den
Mittelplazierten (bei gerader Anzahl gewerteter Boote der
Erste der zweiten Hälfte) der gewerteten Boote in Klasse 1,
Urkunden für die ersten drei |
| 1.3 | Kleine Sachpreise für den ersten und den Mittelplazierten
(bei gerader Anzahl gewerteter Boote der Erste der zweiten
Hälfte) der gewerteten Boote in Klasse 2, Urkunden für die
ersten drei |
| 2. | Gesamtwertung |
| 2.1 | Klasse 1: Wanderpreis für das schnellste Boot nach
berechneter Zeit |
| 2.2 | Klasse 2: Wanderpreis für die größte Verbesserung |
| Preise, die nicht persönlich von einem Besatzungsmitglied des Bootes, das den
Preis errungen hat, bei der Siegerehrung entgegengenommen werden, fallen in das
Eigentum des Veranstalters zurück (ausgenommen Wanderpreise). |
| Vermessung: | Mit der Meldung sind die für die Kontrolle des Yardstick-
Grundstandards erforderlichen Daten (Werftunterlagen,
Klassenvorschriften, Messbriefe usw.) bereitzuhalten.
Die Beantragung einer Vergütung für das Segeln ohne Spinnaker muss bis spätestens 96 Stunden vor dem Start bei der Meldestelle vorliegen (In Klasse 2 keine Vergütung für Segeln ohne Spinnaker). |
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SV Stahl Finow e.V.,
Abteilung Segeln |