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Neue Wettfahrtregeln 2017-2020

 

Wie immer werden in den Monaten nach den Olympischen Sommerspielen die Wettfahrtregeln überarbeitet und neu herausgegeben. Das neue Büchlein ist im lokalen Buchhandel (DSV-Verlag, ISBN 3884124986) oder bei Amazon bestellbar. Die kommentierten Fassungen der WR von verschiedenen Autoren werden sicherlich auch bald aktualisiert.

Die aktuelle WRVersion wurde deutlich umfangreicher überarbeitet, als in den vorherigen Versionen. Hier empfiehlt sich für Regatta-Funktionäre und aktive Regattasegler ein Blick auf die aufbereiteten Unterlagen von Herrn Finckh, dessen Webseite auch sonst sehr informativ ist.

Die wichtigsten Änderungen (für unsere typischen Regatten) im Überblick:

  • Vermesser (künftig: Technisches Komitee) können bei Regelverstößen bzgl. Einhaltung von Klassenregeln eigenständig einen Protest einreichen.
  • Die Begriffe „Interessenkonflikt“, „Partei“ und „Unterstützende Person“ wurden deutlich erweitert/genauer definiert. Zusammengefasst unterwerfen sich auch unterstützende Personen dem Regelwerk bzw. ihr Fehlverhalten kann zu einer Verwarnung/Disqualifikation des Aktiven führen.
  • WR2 erlaubt eine abgestufte Disqualifikation. Früher nur DNE, ab sofort auch DSQ möglich.
  • WR18 (Bahnmarkenraum) wurde deutlich überarbeitet.
  • WR19 (Hindernisse) wurde überarbeitet
  • WR30: die Flagge U ist ein reguläres Startverfahren, diese Flagge wandert damit aus dem Anhang in das normale Regelwerk und kann künftig in den Segelanweisungen entfallen können.
  • WR40: wird „Y“ an Land gezeigt, dann gilt diese Regel auch auf dem Wasser, vom Ablegen bis zum Anlegen. Die Flagge braucht auf dem Wasser nicht mehr gezeigt werden und gilt trotzdem.
  • WR55: die unerlaubte Abfallbeseitigung war bisher meist in den Segelanweisungen geregelt, sie ist nun im Regelwerk verankert.
  • WR60 ff. die Regeln rund um die Proteste wurden deutlich überarbeitet.
  • WR69 – unsportliches Verhalten- wurde komplett umgeschrieben.
  • Anhang P – Einsatz von Schiedsrichtern auf dem Wasser – wurde überarbeitet.

 

In Summe empfiehlt sich der Besuch eines Regelseminars und/oder ein Selbststudium mit Hilfe der neuen WR und den Unterlagen von Herrn Finckh.

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